Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Stand März 2026

 

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Beratungsprozesse. Für Einzelveranstaltungen (z.B. Teamentwicklung, Interne Evaluation usw.) sind sie sinngemäß gültig. Sie werden Auftraggeber*innen vor bzw. spätestens mit dem Vertragsangebot des Coaches zur Kenntnis gebracht und sind Bestandteil des Vertrages. Sie regeln wichtige Eckpunkte zur Durchführung der Beratung.



§ 1 Zustandekommen des Vertrages, Widerruf und Kündigung

 

Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn die Auftraggeber*in das Angebot des Coaches annimmt.

 

Widerruf

Ein Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Sofern die Auftraggeber*in Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, Online) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, steht ihr ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss die Auftraggeber*in den Coach mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten, sofern die Auftraggeber*in ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

 

Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits vereinbarte Termine innerhalb der Kündigungsfrist sind grundsätzlich wahrzunehmen und zu vergüten, sofern sie nicht einvernehmlich verschoben oder storniert werden. Für die Absage einzelner Termine gelten die in diesen AGB geregelten Stornierungsbedingungen. Im Falle einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen anteilig abgerechnet.


§ 2 Ablauf eines Beratungsprozesses


Kontrakt

Die AGB werden Klienten*innen vor Start eines Beratungsprozesses erläutert. Hierdurch entsteht ein für alle Beteiligten transparenter Kontrakt.


Themenfelder und Zielsetzungen

Zum Beginn werden die relevanten Themenfelder und potenzielle Zielsetzungen für den geplanten Beratungsprozess erhoben und ggf. konkretisiert.

In die Erhebung der Themenfelder und Zielsetzungen werden Klienten*innen und ggf. Vertreter*innen der Organisation, in der der Beratungsprozess stattfindet, einbezogen.

Sollten die im Verlauf des Prozesses zur Beratung anstehenden Themenfelder von den vereinbarten Themenfeldern abweichen, so entscheidet der Coach in Abstimmung mit den Klienten*innen, ob diese Modifikation im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung bearbeitet werden kann oder ob eine Neuabstimmung der Themenfelder mit den anderen Kontraktpartnern notwendig ist. Gleiches gilt für eine ggf. notwendige Modifikation der vereinbarten Zielsetzungen. Eine darüber hinaus gehende Weitergabe von Informationen erfolgt nicht.

 

Reflexion und Abschluss

In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr und vor Abschluss des Beratungszeitraumes, findet eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des Beratungsprozesses statt, die der Coach gestaltet und, wenn vereinbart, dokumentiert.

Sollte der Beratungsprozess vorzeitig abgebrochen werden, wird noch ein (z. B. telefonisches) Auswertungsgespräch geführt.

 


§ 3 Qualitätssicherung und -entwicklung


Zur stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt der Coach regelmäßig kollegiale Beratung, Kontrollsupervision, Fortbildung oder andere Maßnahmen zur Reflexion, Evaluation und Weiterentwicklung der eigenen Beratungsarbeit.

 

 

§ 4 Abrechnungsmodalitäten, Stornierungen, Ausfallkosten


Wird ein Termin von Seiten der Klienten*innen oder seitens ihrer Organisation abgesagt, so wird das Sitzungshonorar wie folgt in Rechnung gestellt:

·      bis zu einem Monat vor Sitzungstermin: keine Berechnung von Ausfallhonorar

·      bis zu zwei Wochen vor Sitzungstermin: 50 % des Honorars als Ausfallhonorar

·      ab fünf Tage vor Sitzungstermin: 100 % des Honorars als Ausfallhonorar


Sollte ein Termin auf Wunsch der Klienten*innen oder seitens ihrer Organisation verkürzt werden, wird gleichwohl das vereinbarte Honorar für die vereinbarte Zeit fällig.

Sollte der Coach eine Sitzung absagen müssen, wird er die Klienten*innen oder deren Organisation umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Falle nicht.


Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

 

§ 5 Vereinbarung zur Verschwiegenheit


Grundsätzlich verpflichtet sich der Coach zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen er im Laufe seiner Tätigkeit Kenntnis erhält. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus.

Coaches gehören nicht zu den Berufsgruppen, die einer besonderen gesetzlichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB unterliegen.

Der Coach behält sich zur Qualitätssicherung nach § 2 vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen. Es wird gewährleistet, dass in der Beratung kein Rückschluss auf den Supervisionsprozess gezogen werden kann.

Grundsätzlich wird sich der Coach organisationsintern nach dem Grundsatz verhalten, dass Vertraulichkeit bezüglich persönlicher Themen der Klienten*innen zu wahren ist.

Die Klienten*innen werden zu Beginn des Beratungsprozesses darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, sollten sie je Informationen zu Inhalten oder zum Prozess einer Beratung organisationsintern weitergeben wollen, dieses Vorhaben vorab mit dem Coach und den anderen an der Beratung teilnehmenden Klienten*innen abzustimmen und deren Einverständnis einzuholen.

Erhält der Coach im Laufe des Supervisions- oder Coachingprozesses Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher (z. B. über Kindeswohlgefährdung, Gewalt in der Pflege o. ä.) oder arbeitsrechtlicher Relevanz, wird der Coach mit den Klienten*innen besprechen und vereinbaren, auf welche Weise und von wem die zuständigen Organisationsvertreter*innen zeitnah informiert werden.

 
 

§ 6 Datenschutz


Mit Abschluss des Beratungsvertrags willigen alle Vertragspartner*innen im Sinne der DSGVO ein, dass personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Vertrags- und Zahlungsdaten) vom Coach zum Zwecke der Beratung, Dokumentation und Verwaltung verarbeitet werden dürfen.

Der Coach legt elektronische Akten an und nutzt hierfür Microsoft OneDrive und Microsoft 365 sowie für Online-Coachings BigBlueButton der invokable GmbH, Kratzberger Straße 9, 42855 Remscheid. Mit beiden Dienstleister*innen bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, die die Verarbeitung der Daten DSGVO-konform regeln. Auf der Grundlage des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages garantiert Microsoft dem Coach, dass die betreffenden Serverstandorte in Frankfurt am Main und Berlin sind sowie den anforderungskonformen Umgang mit allen dort gespeicherten Daten im Sinne der DSGVO.

Die gespeicherten Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere nach Handels- und Steuerrecht) bestehen.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für die Auftraggeber*in entstehen. Sofern der Coach Aufzeichnungen erstellt, die für die Beratung erforderlich sind, kann ein Widerruf der Einwilligung einen Grund für die fristlose Kündigung des Beratungsvertrags darstellen.


 

§ 7 Steuern, Sozialabgaben, Haftung


Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Beratungsvertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird. Der Coach sichert zu, dass er nicht scheinselbständig ist. Er sichert zu, dass er seine aus einem Auftrag erwirtschafteten Umsätze korrekt versteuert und ggf. fällige Abgaben zur Sozialversicherung vornimmt. 

Honorare des Coaches sowie Nebenkosten sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Macht die Auftraggeber*in einen Tatbestand zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 UStG geltend, so weist er dem Coach bei Abschluss des Vertrages den Befreiungsgrund in geeigneter Weise, in der Regel durch eine schriftliche Bescheinigung, nach.

Sollte eine Bescheinigung über eine Umsatzsteuerbefreiung von der Auftraggeber*in nicht vorgelegt werden oder stellt sich die Bescheinigung der Auftraggeber*in im Nachhinein als unzureichend heraus, so wird die Umsatzsteuer vom Coach – auch rückwirkend – in Rechnung gestellt und an das Finanzamt abgeführt.

Für die Richtigkeit einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG ist nur der Coach verantwortlich.

 

Der Coach haftet nur

  • im Falle von vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben und Gesundheit.
  • im Falle von Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
  • im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten.


Der Coach hat zur Absicherung seiner Tätigkeit eine berufliche Haftpflichtversicherung bei der Alianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin abgeschlossen.


§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Für Unternehmen, juristische Personen des privaten Rechts (z. B. GmbHs, UGs, AGs) sowie Kaufleute im Sinne des § 38 ZPO ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Coaches (Fürstenwalde/Spree).

Für gemeinnützige Vereine, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Stiftungen und öffentliche Auftraggeber (z. B. Gemeinden, Landkreise, kommunale Eigenbetriebe) gilt:

  • Sofern diese keine Kaufleute im Sinne des § 38 ZPO sind, bleibt der gesetzliche Gerichtsstand unberührt.
  • Soweit die Auftraggeber*in ausdrücklich schriftlich zustimmt, kann der Gerichtsstand am Sitz des Coaches vereinbart werden.

Unabhängig vom Gerichtsstand gilt für alle Verträge deutsches Recht.

 

 

§ 8 Verschiedenes


Referenzliste

Die Auftraggeber*in stimmt zu, dass der Coach sie nach Abschluss des Beratungsprozesses namentlich oder anonymisiert in seiner Referenzliste auf der Homepage www.patriok.de erwähnt.

Vor der Veröffentlichung stimmt der Coach den genauen Wortlaut der Referenz mit der Auftraggeber*in ab und holt eine schriftliche Einwilligung ein.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Im Falle eines Widerrufs wird die Referenz umgehend entfernt.

 

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtlich unwirksam sein, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.